Dreikönigsbündnis

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Das Dreikönigsbündnis („Bündnisvertrag zwischen Preußen, Sachsen und Hannover“) war ein Abkommen vom 26. Mai 1849. Geschlossen wurde es zwischen dem Königreich Preußen, dem Königreich Hannover und dem Königreich Sachsen. Noch während sie gewaltsam die Revolution niederschlugen, einigten sie sich auf die „Herstellung einer einheitlichen Leitung der Deutschen Angelegenheiten“. Ziel war die Gründung eines deutschen Bundesstaates, eines Deutschen Reiches. Das Projekt erhielt später die Bezeichnung Erfurter Union.

Der Vertragstext des Dreikönigsbündnisses stellt eine vorläufige Verfassungsordnung dar. Ihm lag ein Entwurf für ein Wahlgesetz bei. Hinzu kam eine Übereinkunft über ein Schiedsgericht. Erst zwei Tage später folgte ein Entwurf für eine Verfassung des Deutschen Reiches (später als Erfurter Unionsverfassung bekannt). Dieser Entwurf war an die Frankfurter Reichsverfassung vom Vormonat angelehnt.

Dem Einigungsversuch schlossen sich weitere Staaten an, nicht aber die übrigen Königreiche Bayern und Württemberg. Hannover und Sachsen lösten sich seit Herbst 1849 von dem Einigungsversuch. Spätestens nach der Herbstkrise 1850 endete die Erfurter Union und mit ihr auch die Institutionen des Dreikönigsbündnisses.