Duldung (Recht)
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Die Duldung ist in der Rechtswissenschaft das Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, das zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.
Verhältnis von Unterlassen und Duldung[Bearbeiten]
In der Rechtswissenschaft besteht ein Meinungsstreit darüber, wie Duldung und Unterlassung miteinander zusammenhängen.