Unterlassen (Deutschland)

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Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden. Sie besteht im Untätigsein.

Allgemeines[Bearbeiten]

Tun, Dulden und Unterlassen sind Rechtshandlungen, die zu Rechtsfolgen führen, wenn ein bestimmtes gesetzlich gefordertes Verhalten erwartet wird. Diese Erwartung richtet sich an natürliche Personen, Personenvereinigungen und Unternehmen, ebenso die öffentliche Verwaltung. Im Sinne des Zivilrechts sind die rechtswidrige Rechtsbeeinträchtigungen zu unterlassen, widrigenfalls besteht für den Benachteiligten ein Unterlassungsanspruch. Bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen unterliegen gesetzlichen Verboten. Verstöße führen zur Nichtigkeit des Geschäfts, im Strafrecht resultieren Strafen.

Es gibt zwei Arten des Unterlassens, das pflichtwidrige Unterlassen, bei dem der Rechtsverkehr eigentlich ein Handeln erwartet hätte und das pflichtgemäße Unterlassen von Handlungen, die gegen Verbote verstoßen würden.