Föderationssubjekt
Als Föderationssubjekte (Subjekte der Föderation, auch Subjekte der Russischen Föderation) bezeichnet Russland 83 territoriale, mit gewisser politischer und administrativer Autonomie ausgestattete und im Föderationsrat vertretene Verwaltungseinheiten Russlands. Der abstrakte Begriff entspricht der russischen Bezeichnung (Subjekt Federazii). Er wurde erst nach der Auflösung der Sowjetunion eingeführt, um die verschiedenen Kategorien von territorialen Einheiten mit unterschiedlichen Autonomiegraden zu berücksichtigen.
Artikel 65 der Verfassung der Russischen Föderation definiert sechs Kategorien von Föderationssubjekten, wodurch die föderale Gliederung Russlands genau bestimmt wird.
Die einzelnen Föderationssubjekte unterscheiden sich in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen und geografische Ausdehnung, ihre Ressourcenvorkommen und den Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stark voneinander. Die regionalen Entwicklungsstrategien in Russland konzentrierten sich daher auf die Ausgleichspolitik. Dafür wurde ein Transfersystem zwischen der Zentralregierung und den Regionen geschaffen.
Der Verfassung zufolge sind alle Regionen gleichberechtigte Mitglieder der Russischen Föderation. In Wirklichkeit rangieren Republiken jedoch höher, da sie eine Verfassung besitzen, die übrigen Regionen haben lediglich eine Satzung.
Arten[Bearbeiten]
Zu den Föderationssubjekten gehören:
- 21 Republiken. Diese besitzen eine eigene Verfassung und Gesetzgebung und haben innerhalb der Russischen Föderation den höchsten Grad an innerer Autonomie. Republiken sind für die größeren nicht-russischen Völker und für einen Teil der Krim errichtet worden. Außer Tatarstan, Tschetschenien haben alle Republiken den Föderationsvertrag vom 31. März 1992 mit Russland unterzeichnet.
- Eine Autonome Oblast (Awtonomnaja Oblast; nur Jüdische Autonome Oblast)
- 4 Autonome Kreise (Awtonomny Okrug)
- 9 Regionen (Krai)
- 46 Gebiete (Oblast)
- 2 Städte mit Subjektstatus (Moskau, Sankt Petersburg)