Fruchtreife

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Fruchtreife bezeichnet die Reife bzw. den Reifegrad von Früchten als die Gesamtheit der Organe, die aus einer Blüte von Bedecktsamern (Angiospermen) hervorgehen. Der Begriff wird insbesondere bei Obst und Gemüse, aber auch abgeleitet verwendet. Die Karpologie befasst sich wissenschaftlich mit den Früchten von Pflanzen. Verschiedene Begrifflichkeiten der Reife werden unterschieden:

  • Samenreife: Der Samen ist reif, wenn er sich so weit entwickelt hat, dass er ohne weitere Unterstützung durch die Mutterpflanze nach Ausbreitung und günstigen Bedingungen zur Auskeimung befähigt ist. Generell werden die verbreitungsfördernden Einheiten in der Botanik Diasporen genannt. Bei den fruchttragenden Bedecktsamern entwickeln sich die Samen im Fruchtknoten (Karpell) und sind von einer Fruchtwand umschlossen, welche sich gleichzeitig zur Frucht entwickelt.
  • Pflückreife: Reifestatus, bei dem die Früchte geerntet werden müssen, um Krankheiten oder Beeinträchtigungen in der Qualität zu vermeiden (z.B. Fruchtfall, Faulstellen, Geschmackseinbußen) oder weil sie im nicht vollreifen Zustand länger lagerfähig (beispielsweise Äpfel) oder besser transportfähig (beispielsweise Bananen) sind.
  • Lagerreife: Die Früchte sind bei ihrer Ernte noch fest genug, um unter meist kühlen und dunklen Bedingungen transportiert und gelagert werden zu können und besitzen bereits ausreichend Inhaltsstoffe, um unabhängig von der Mutterpflanze, aber gegebenenfalls unter wärmeren Bedingungen, zur Genussreife nachzureifen.
  • Marktreife: Diese wird vor allem durch die Nachfrage bestimmt. Ist der Markt unterversorgt, können unter bestimmten Voraussetzungen auch weniger reife Früchte und Gemüse gehandelt werden. Diese sind dann weniger ausgewachsen (beispielsweise die Nachfrage nach kleinen Gurken zur Herstellung von Essiggurken, mittlerweile wurden Gurkenpflanzen selektiert, die hohe Stückzahlen erbringen). „Die Reife wird dann erreicht, wenn der Markt die Ware verlangt.“ In dem Sinn, „ein Produkt sei so weit entwickelt, dass es reif für den Markt sei“, wird der Begriff allgemein in der Produktentwicklung verwendet.
  • Genussreife: Sie ergibt sich aus dem Zeitraum der Ausreifung der Frucht entweder am Baum oder durch Nachreifung. Die Genussreife kann mit der Pflückreife übereinstimmen, aber z. B. beim Lagerobst auch Monate später eintreten. Mitunter ist für die Genussreife ein enzymatischer Abbau von Gerbstoffen (Tannine) oder Fruchtsäuren nach Frosteinwirkung nötig (beispielsweise bei Kaki-Früchten, Mispeln oder beim Speierling). Für Äpfel ist der Begriff heute weitgehend obsolet: Früher wurden Spät- oder Lagersorten nicht vollreif geerntet und eine Genussreife für Wochen oder Monate später angegeben. Seit es moderne Obstlager gibt, wird eine derart frühe Ernte im Erwerbsobstbau kaum noch praktiziert. Man kann all diese Sorten auch am Baum ausreifen lassen, wodurch sie sofort nach der Ernte genießbar sind.
  • Überreife: Die Früchte haben den Zustand der vollen Reife überschritten, sie sind teilweise bereits in Fäulnis übergegangen und kaum noch transport- und verzehrfähig.

Verarbeitete Lebensmittel kennen weitere Reifebegriffe, zum Beispiel bei Wein die Trinkreife.