Gebietsreform in Hessen

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Die Gebietsreform in Hessen wurde in mehreren Phasen zwischen 1969 und 1979 durchgeführt. Ziel dieser Gebietsreform war es, mittels größerer Verwaltungseinheiten leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen. Sie war ein wichtiges Projekt der hessischen Landesregierung unter dem von 1970 bis 1974 amtierenden sozialliberalen Kabinett von Ministerpräsident Albert Osswald (SPD) und Innenminister Hanns-Heinz Bielefeld (FDP). Sie war politisch hoch umstritten.

Zum Stichtag 28.02.1969 gab es in Hessen 2642 Gemeinden, 39 Landkreise und 9 kreisfreie Städte. Die Landesregierung setzte sich das Ziel, die Zahl der Gemeinden auf 500 und die der Kreise auf 20 zu reduzieren. Den Gemeinden wurden Anreize für einen freiwilligen Zusammenschluss geschaffen durch Vergünstigungen im Kommunalen Finanzausgleich. Dies führte dazu, dass für viele freiwillige Grenzänderungen noch der 31. Dezember eines zu Ende gehenden Jahres als Tag der Rechtswirksamkeit bestimmt wurde und nicht der 1. Januar des folgenden Jahres. Zum 31.12.1971 hatte sich die Zahl der Gemeinden auf 1233 verringert. Eine Zwangszusammenlegung drohte ab dem 01.07.1974. Am 01.01.1977 sollte mit dem Inkrafttreten der letzten Neugliederungsgesetze die Gebietsreform abgeschlossen sein. Danach gab es in Hessen sechs kreisfreie Städte und 416 kreisangehörige Gemeinden in 20 Landkreisen.

Die Gebietsreform war zwar von vielen kontroversen Diskussionen begleitet, hatte aber mit einer Ausnahme dauerhaften Bestand: Die Stadt Lahn, 1977 gebildet aus den 15 km voneinander entfernt liegenden Städten Gießen und Wetzlar mit ihrem Umland, stieß auf heftigsten Widerstand, der sich nicht zuletzt im Ergebnis der Kommunalwahlen in Hessen 1977 niederschlug. Nach nur 31 Monaten wurden die kreisfreie Stadt Lahn aufgelöst und an ihrer Stelle die Städte Gießen und Wetzlar sowie die Gemeinden Heuchelheim, Lahnau und Wettenberg neu gebildet. Wetzlar und Lahnau wurden in den Lahn-Dill-Kreis eingegliedert. Der Landkreis Gießen wurde aus dem Lahn-Dill-Kreis herausgelöst und um Gießen, Heuchelheim und Wettenberg vergrößert. Dies geschah mit dem Gesetz zur Neugliederung des Lahn-Dill-Gebiets. Seit dessen Inkrafttreten am 01.08.1979 gab es in Hessen fünf kreisfreie Städte und 421 kreisangehörige Gemeinden in 21 Landkreisen.

Vorgeschichte[Bearbeiten]

Am 31.03.1947 wurde eine Kabinetts-Kommission unter dem Vorsitz von Hermann Brill eingesetzt. Diese erarbeitete ein Gutachten und regte die Auflösung von „Zwerggemeinden“ unter 300 Einwohnern und die Reduzierung der Zahl der Landkreise auf 31 an. Eine Umsetzung dieser Vorschläge erfolgte jedoch nicht.

Quellen[Bearbeiten]