Geldvermögen

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Das Aggregat Geldvermögen ist in den Wirtschaftswissenschaften ein mehrdeutiger Begriff, mit dem jener Teil des Vermögens beschrieben wird, der einen auf eine Währungseinheit (Euro oder Fremdwährung) lautenden Nominalwert hat.

Allgemeines[Bearbeiten]

Neben dem Geldvermögen besteht das Vermögen auch aus Sachvermögen und immateriellem Vermögen.

Zu unterscheiden sind beim Geldvermögen das Brutto- und das Nettogeldvermögen. Das Bruttogeldvermögen ist die Summe aller Finanzaktiva eines Wirtschaftssubjekts, Wirtschaftssektors oder einer geschlossenen Volkswirtschaft: Zahlungsmittelbestand (einschließlich monetarisierter Metallbestände, d. h. Zahlungsmittel - heute nur noch Scheidemünzen, z. B. Euro-Scheidemünzen) zuzüglich der sonstigen Geldforderungen. Bruttogeldvermögen kann also nur größer als Null oder gleich Null sein. Das Nettogeldvermögen entspricht dem Bruttogeldvermögen abzüglich der Summe aller Verbindlichkeiten (Schulden). Das Nettogeldvermögen bezeichnet damit einen Saldo, der positive oder negative Werte annehmen kann. Ist die Summe der Zahlungsmittel und sonstigen Forderungen eines Wirtschaftssubjekts oder Sektors größer als die Summe seiner Verbindlichkeiten, sein Nettogeldvermögen also größer als Null (positiv), ist er Nettogläubiger. Ist die Summe seiner Verbindlichkeiten höher als die Summe seiner Zahlungsmittel und sonstigen Geldforderungen, das Nettogeldvermögen als kleiner als Null (negativ), ist das betreffende Wirtschaftssubjekt ein Nettoschuldner.

Klar zu unterscheiden ist das 'Geldvermögen' vom Reinvermögen (Eigenkapital). Das Reinvermögen eines Wirtschaftssubjekts ergibt sich aus seinem Nettogeldvermögen zuzüglich seines gesamten Sachvermögens. Zu unterscheiden ist der Begriff 'Geldvermögen' auch vom Begriff der 'Geldmenge': die Geldmenge besteht aus einer Teilmenge des Bruttogeldvermögens einer Volkswirtschaft, den Zahlungsmitteln, zuzüglich der Warenzahlungsmittel (z. B. Euro-Scheidemünzen). Im Unterschied zur Geldmenge spielt beim Geldvermögen die Liquidität (Verwendbarkeit als Zahlungsmittel) keine Rolle, da das Geldvermögen auch sonstige (nicht zahlungsmitteltaugliche) Geldforderungen umfasst.

Quellen[Bearbeiten]