Gens

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Im Römischen Reich wurde das Wort gens (lateinisch, wörtlich „[das] Geschlecht“; Mehrzahl: gentes) ursprünglich als Bezeichnung für eine Sippe oder Gruppe von Familien benutzt (siehe auch Geschlecht (Genealogie)), die im Glauben an einen gemeinsamen männlichen Ahnen dessen Namen, das nomen gentile trugen. Gemäß römischer Namenskonvention der Zeit zwischen 200 v. Chr. und 100 n. Chr. war der Name der gens der zweite Teil des dreiteiligen Namens eines Mannes. So gehörte etwa Gaius Iulius Caesar zur gens Iulia, Marcus Licinius Crassus zur gens Licinia. Später bezeichnete gens im weiteren Sinne auch einen Volksstamm oder ein Volk, deren gemeinsame Abstammung angenommen wurde; daher wurde gens Bestandteil des Begriffs ius gentium, des Völkerrechts.

Römische gentes[Bearbeiten]

Ursprünglich waren die römischen gentes in Familien gegliederte Siedlungsverbände, obgleich der Begriff wohl nicht so alt ist, wie die Römer vermeinten. Bei wenigen von einzelnen Kulten oder Zeremonien abgeleitet, waren die Namen hauptsächlich persönlicher oder familiärer Natur. Die gentes wiesen üblicherweise keinen kultisch verehrten, legendären Gründer auf. Von den Sippenversammlungen wird nicht berichtet, dass sie rechtlich bindende Beschlüsse gefasst hätten.

Die Beziehungen der gentes waren lange ein wesentlicher Faktor der römischen Politik, Mitglieder der gleichen gens gehörten zur Familie und waren deshalb häufig politische Verbündete. Die ursprünglich nicht erlaubten Ehen zwischen Plebejern und Patriziern führten zum Erlöschen mehrerer patrizischer Familien. Das im Jahr 445 v. Chr. verabschiedete Lex Canuleia gestattete Ehen zwischen Patriziern und Plebejern und ließ plebejische gentes in die Führungsschicht aufsteigen, was zur Entstehung der Nobilität führte.

Unter den patrizischen gentes gab es die gentes maiores und minores. Erstere waren Roms führende Familien der Aemilier, Claudier, Cornelier, Fabier und Valerier, die einige Privilegien religiöser und weltlicher Art für sich reklamierten, letztere waren die im Laufe der Zeit sozial und politisch abgestiegenen. Daneben gab es auch plebejische gentes wie die Sempronier oder die Livier, die ebenfalls höchste Ämter und großes Ansehen erlangten.

Grundsätzlich gehörte jeder römische Bürger einer gens an. Spätestens seit der Constitutio Antoniniana (212 n. Chr.) wurde die gens für die große Mehrheit der Römer bedeutungslos; in der weströmischen Senatsaristokratie hielt man (formal) an diesem Konzept bis ins 6. Jahrhundert fest.