Gerechtigkeit

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Der Begriff der Gerechtigkeit (griechisch: dikaiosýne, lateinisch: iustitia, französisch: justice, englisch equity und justice) bezeichnet seit der antiken Philosophie in seinem Kern eine menschliche Tugend, siehe Gerechtigkeitstheorien. Gerechtigkeit ist nach dieser klassischen Auffassung ein Maßstab für ein individuelles menschliches Verhalten.

Die Grundbedingung dafür, dass ein menschliches Verhalten als gerecht gilt, ist, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Wobei in dieser Grunddefinition offen bleibt, nach welchen Wertmaßstäben zwei Einzelfälle als zueinander gleich oder ungleich zu gelten haben.

In der Erkenntnis, dass kein Mensch für sich beanspruchen kann, stets und unter allen Gesichtspunkten gerecht zu handeln, setzte sich im Mittelalter die Auffassung durch, wonach Gerechtigkeit keine menschliche, sondern eine göttliche Größe sei. Gerechtigkeit konnte es nach dieser Auffassung nur im Himmel und nicht auf Erden geben. In der Renaissance wurde die Göttlichkeit der Gerechtigkeit durch die Idee eines Naturrechts ersetzt. Die Gerechtigkeit sei im Prinzip in der Natur schon angelegt und der Mensch müsse danach streben, diese Gerechtigkeit zu erkennen.

Hiergegen hat der Philosoph Immanuel Kant aus der Position der Aufklärung heraus seine Vernunftethik formuliert. Eine göttliche oder naturgegebene Gerechtigkeit seien keine vernünftigen Kategorien, weil beide für den Menschen grundsätzlich nicht oder jedenfalls nicht vollständig erkennbar seien. Gerecht handelt nach dem kategorischen Imperativ derjenige Mensch, der sich über die Maximen seines Handelns unter Anspannung seiner Geisteskräfte Rechenschaft ablegt und entsprechend handelt, sofern diese Maximen seines Handelns auch zum allgemeinen Gesetz erhoben werden können.

Zum modernen Gerechtigkeitsbegriff gehört auch, dass dieser nicht nur auf einzelne Handlungen von Menschen angewandt wird, sondern gerade auch auf die Summe und das Zusammenwirken einer Vielzahl menschlicher Handlungen in einer Gesellschaftsordnung. Abstrakt ist eine Gesellschaftsordnung dann gerecht, wenn sie so ausgestaltet ist, dass die einzelnen Individuen frei sind, sich gerecht zu verhalten.

Eine weitere Erweiterung erfährt der Gerechtigkeitsbegriff unter sozialen Gesichtspunkten hin zur sozialen Gerechtigkeit. Dieser Begriff bezeichnet keine menschliche Tugend mehr, sondern einen Zustand einer Gesellschaft, wobei es nicht darum geht, dass die Individuen in dieser Gesellschaft frei sind, sich selbst gerecht – im Sinne von tugendhaft – zu verhalten, sondern darum, dass jedem Mitglied der Gesellschaft die Teilhabe an der Gesellschaft durch die Gewährung von Rechten und möglicherweise auch materiellen Mitteln ermöglicht wird.

Gerechtigkeit wird weltweit als Grundnorm menschlichen Zusammenlebens betrachtet; daher berufen sich in fast allen Staaten Gesetzgebung und Rechtsprechung auf sie. Sie ist in der Ethik, in der Rechts- und Sozialphilosophie sowie in der Moraltheologie ein zentrales Thema bei der Suche nach moralischen und rechtlichen Maßstäben und für die Bewertung sozialer Verhältnisse.

Nach Platons Verständnis ist Gerechtigkeit eine innere Einstellung. Sie ist für ihn die herausragende Tugend (Kardinaltugend), der entsprechend jeder das tut, was seine Aufgabe ist, und die drei Seelenteile des Menschen (das Begehrende, das Muthafte und das Vernünftige) im richtigen Verhältnis zueinander stehen.

In den neueren Gerechtigkeitstheorien stehen sich Egalitarismus, Libertarismus und Kommunitarismus als Grundpositionen gegenüber.

Globalisierung, weltwirtschaftliche Probleme, Klimawandel und demographische Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass neben Fragen innerstaatlicher sozialer Gerechtigkeit auch die nach Generationengerechtigkeit, Klimagerechtigkeit und nach einer gerechten Weltordnung in den Vordergrund rücken.