Grablege

Aus Twilight-Line Medien

Als Grablege wird eine regelmäßig benutzte Grabstätte sozial höhergestellter Personen bezeichnet, meist im Zusammenhang mit der Bestattung von Monarchen, Bischöfen oder Adelsfamilien. In vielen Fällen sind Grablegen repräsentativ gestaltet und im Inneren von Kirchen zu finden. Für den Begriff der Grablege ist entscheidend, dass die Begräbnisstätte nur für Bestattungen aus demselben sozialen Personenkreis vorgesehen ist.

Grablegen innerhalb von Kirchen, Klöstern und Stiften werden auch als Sepultur bezeichnet.

In Zusammenhang mit den Grablegen adeliger oder bürgerlicher Familien oder Geschlechter ist besonders in Norddeutschland auch der Begriff Erbbegräbnis gebräuchlich.

Formen und Beispiele[Bearbeiten]

Der Begriff Grablege bezieht sich auf die Funktion der Grabstätte, nicht auf ihre Gestaltung. Es ist unerheblich, ob eine Grablege ein Gemeinschaftsgrab ist oder aus Einzelgräbern besteht. Eine als Grablege dienende Begräbnisstätte kann unter anderem auch als Gruft oder als Mausoleum angelegt sein.

In Bayern ist in der frühen Neuzeit zu beobachten, dass auf dem Lande ansässige katholische Adelsfamilien meist die ihrem Schloss am nächsten liegende Pfarrkirche als Grablege benutzten. Wer im Schloss starb, wurde in der nahen Pfarrkirche bestattet, selbst wenn die überwiegende Mehrheit der Familienangehörigen ihre Residenz an einem anderen Ort hatte. Dies geschah manchmal in der Form von individuellen Erdgräbern, so dass im Laufe der Zeit ein Anwachsen mehrerer Grabstellen aufeinanderfolgender Generationen eines Geschlechtes in der Kirche festzustellen ist. In anderen Fällen wurde die Nutzung der Kirche als Grablege planmäßig angestrebt; dies war meist verbunden mit der Errichtung einer Familiengruft.