Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich

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Die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich war eine Vereinbarung zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Frankreich vom 09.12.1825 über den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten. Die Festlegung des Grenzverlaufs ersetzte die bis dahin gültige Festlegung durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 und eine diesbezügliche Übereinkunft der beiden Staaten vom 05.07.1825. Die Konvention von 1825 bestimmte seitdem, mit Ausnahme der Annexion Elsass-Lothringens zwischen 1871 und 1918, den Verlauf der französischen Ostgrenze in diesem Grenzabschnitt. Die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich regelte 1829 den Verlauf der französischen Ostgrenze gegenüber Preußen.