Hochzeit

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Die Eheschließung – auch Hochzeit, Heirat, Vermählung und Trauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine Eheschließung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als Übergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (wie Mitgift, Brautpreis, Brautgabe, Brautbuch, Brautdienst, Morgengabe).

Wortgeschichte[Bearbeiten]

Die Wörter Braut und Bräutigam sowie Heirat finden sich schon im Althochdeutschen belegt, Vermählung und Hochzeit (in der heutigen Bedeutung) erst im Frühneuhochdeutschen. Im 21. Jahrhundert entstand schließlich die Begrifflichkeit „Verpartnerung“ (zu einer Eingetragenen Partnerschaft).

  • Braut ist ein gemeingermanisches Wort, das sich auch in anderen indogermanischen Sprachen findet.
  • Bräutigam ist eine ursprüngliche Zusammensetzung aus althochdeutsch brūt ‚Braut‘ und dem heute ausgestorbenen althochdeutschen gomo ‚Mann‘ und bedeutet damit eigentlich „Brautmann“.
  • Im Wort Heirat, dessen ursprüngliche Bedeutung ‚Hausstand‘ war, steckt im vorderen Teil des Worts germanisch heiwa-, heiwōn ‚Haushalt, Familie‘, im hinteren Teil Rat im Sinne von ‚Besorgnis‘, doch möglicherweise liegt auch eine sekundäre Anlehnung an Rat vor.
  • Vermählung ist vom Verb vermählen abgeleitet, das seinerseits auf ein älteres (ge)mahelen, (ge)mehelen zurückgeht, das ‚versprechen‘ bedeutete.
  • Hochzeit hat seine heutige Bedeutung seit dem 15. Jahrhundert; das Wort, das aus althochdeutsch diu hōha gezīt ‚hohes Fest‘ zusammengewachsen ist, hatte ursprünglich eine allgemeinere Bedeutung.
  • Das ältere Wort für ‚Hochzeit‘, das sich heute noch in deutschen Mundarten und in den skandinavischen Sprachen (zum Beispiel schwedisch bröllop) findet, war Brautlauf (althochdeutsch brūt[h]louft), womit vermutlich die ‚Heimführung der Braut‘ gemeint war.
  • Das im Wort Verpartnerung enthaltene Partner ist eine im 19. Jahrhundert vollzogene Entlehnung aus dem Neuenglischen, die über altfranzösisch parconier auf lateinisch partiōnārius ‚Teilhaber‘, zu pars ‚Teil‘, zurückgeht.