Inschrift

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Unter Inschriften versteht man in der Regel Zeichen (meist Schrift, seltener Symbole), die auf einem stabilen Träger, in der Mehrzahl auf Objekten mit festem Standort, eingelassen sind. Eine genaue und unumstrittene Definition des Begriffes existiert jedoch nicht. Bei sprachlichen Darstellungen handelt es sich vor allem um Gedenk-, Grab-, Weih-, Ehren-, Bildhauer-, Bau- Freilassungsinschriften, Gelübde, Schenkungen an Götter, Dekrete, privat- und sakralrechtliche Inschriften.

Definition[Bearbeiten]

Die Definition des Begriffs „Inschrift“ ist unscharf und nicht völlig eindeutig zu formulieren. Bei dem Wort handelt es sich um eine Lehnübersetzung des lateinischen „inscriptio“. Dieses bezeichnete in der Antike die „Aufschrift“ auf einem Objekt oder die „Überschrift“ eines Textes, erst seit dem 16. Jahrhundert wird die lateinische Vokabel in der heutigen engeren Bedeutung verstanden. Dem deutschen und dem lateinischen Begriff entspricht das griechische „ἐπιγραφή“ („Epigraphé“), das wörtlich ebenfalls „Hinaufschrift“ oder „Hineinschrift“ bedeutet und von dem sich die Bezeichnung Epigraphik für die Wissenschaft von den Inschriften herleitet.

Da diese Begrifflichkeiten sprachlich theoretisch jede Form von Schrift bezeichnen könnten, werden sie in der Regel nach den praktischen Erfordernissen der Forschung definiert: Alles, womit sich die Epigraphik beschäftigt, gilt als Inschrift. So lautet die Definition des Historikers und Archivars Rudolf M. Kloos im Bezug auf die Inschriften des Mittelalters und der Neuzeit: „Inschriften sind Beschriftungen verschiedener Materialien – in Stein, Holz, Metall, Leder, Stoff, Email, Glas, Mosaik usw., die von Kräften und Methoden hergestellt sind, die nicht dem Schreibschul- oder Kanzleibetrieb angehören.“ Damit werden also die in Schulen erlernten beziehungsweise in der Staatsverwaltung angewandten Schreibmethoden (Schreibfeder, Schreibstift etc.) ausgeschlossen und alle übrigen Schriftdokumente als Inschriften zusammengefasst. Ähnlich formulierte der französische Paläograph Jean Mallon für das Altertum: Die Epigraphik befasse sich für diese Epoche „mit allen graphischen Denkmälern, mit Ausnahme derer, die mit Tinte auf Papyrus und Pergament geschrieben sind“.

Praktisch werden jedoch noch zwei weitere Materialgruppen von den Inschriften ausgeklammert, da auch sie von eigenen Spezialdisziplinen erforscht werden: Die Münzen, Gegenstand der Numismatik, und die Siegel, mit denen sich die Sphragistik befasst. Allerdings wird auch innerhalb der Numismatik die Beschriftung im Feld einer Münze als „Inschrift“ bezeichnet.

Andere Definitions- und Eingrenzungsversuche des Begriffs „Inschrift“, die sich auf die konkrete äußere Form oder auf die Funktion eines Schriftstücks beziehen, sind ebenfalls diskutiert worden, haben sich jedoch nicht durchsetzen können:

  • Eine häufig anzutreffende Definition besagt, als Inschrift seien alle Schriftzeugnisse auf „dauerhaften“ Materialien zu gelten. Dies trifft für die große Masse der erhaltenen Inschriften zu, die beispielsweise in Stein oder Metall angefertigt wurden und von denen viele sogar explizit entstanden, da die Verschriftlichung eines Sachverhaltes auf Stein den Inhalt über eine längere Zeit zu fixieren versprach als die alleinige Veröffentlichung beispielsweise auf Papyrus oder Pergament. Dies gilt beispielsweise für Inschriften, die ein Gesetz oder eine Verordnung publik machen, an eine wohltätige Spendung beziehungsweise eine Baumaßnahme erinnern (siehe Hausinschrift) oder das Gedenken an einen Verstorbenen sicherstellen sollten (Grabinschrift). Gleichzeitig werden jedoch auch Ritzereien auf Holztäfelchen und sogar Stickereien in Stofftüchern als Inschriften bezeichnet und behandelt, sodass die Dauerhaftigkeit alleine kein ausreichendes Kriterium darstellt.
  • Ebenfalls wurde versucht, Inschriften durch das Merkmal der Öffentlichkeit (Publizität) enger zu definieren. Wie das Kriterium der Dauerhaftigkeit gilt auch diese Eingrenzung für viele bedeutende Inschriftengruppen, lässt jedoch andere Typen des inschriftlichen Materials außen vor. Dazu gehören beispielsweise Glockeninschriften, aber auch die zahlreichen Schriftzeugnisse, die im Inneren von Särgen oder Grabgebäuden und damit unzugänglich für jeden Besucher angebracht waren.
  • Schließlich haben Wissenschaftler Inschriften über ihre Monumentalität enger eingrenzen wollen. Ein großes Format ist jedoch zwar der dauerhaften oder möglichst öffentlichkeitswirksamen Präsentation eines Textes zuträglich, trifft aber bei weitem nicht auf sämtliche Inschriften zu. So existieren zum Beispiel zahlreiche Inschriften auf Objekten des täglichen Bedarfs (im Bereich der antiken Epigraphik als instrumentum domesticum bezeichnet), aber auch Kritzeleien an Mauern oder Steinmetzzeichen an vielen Gebäuden der Antike und des Mittelalters.

Quellen[Bearbeiten]

  • Jan Tschichold: Meisterbuch der Schrift. Ein Lehrbuch mit vorbildlichen Schriften aus Vergangenheit und Gegenwart für Schriftenmaler, Graphiker, Bildhauer, Graveure, Lithographen, Verlagshersteller, Buchdrucker, Architekten und Kunstschulen. 3. unv. Nachdruck der 2. Auflage. Otto Maier-Verlag, Ravensburg 1965