Juristische Fachsprache

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Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik. Sie zählt zu den frühesten Fachsprachen, die seit dem 19. Jahrhundert intensiv untersucht werden.

Bedeutung[Bearbeiten]

Recht selbst kann nur durch Sprache zum Ausdruck gebracht werden. Daher spielt insbesondere die Hermeneutik eine gewichtige Rolle, die als juristische Methode Eingang in die Lehre der Rechtswissenschaften gefunden hat.

Auch die Effizienz des juristischen Systems wird von der Sprache getragen. Um den enormen Anforderungen an die Komplexität und Präzision Rechnung zu tragen, bedarf es einer kalkülartigen Fachsprache, die dadurch für den rechtsunkundigen Laien oftmals schwer oder nicht verständlich wirkt. Dies ist gerade im deutschen Recht besonders deutlich. So ist das Bürgerliche Recht mit dem BGB als zentraler Quelle von einem hohen Abstraktionsgrad gekennzeichnet, der für den Rechtskundigen eine Lösung für eine Vielzahl unterschiedlicher konkreter Rechtsfragen bereithält. Der juristische Laie kann dies jedoch gerade wegen des Abstraktionsgrades und der speziellen Fachsprache oft nicht erfassen. Juristische Termini werden teilweise umgangssprachlich verwendet, meist mit anderen Bedeutungen als bei beruflichen Rechtsanwendern.