Legat (römisches Recht)
Aus Twilight-Line Medien
Das Legat (lat. legatum) bezeichnete im römischen Recht ein Vermächtnisgeschäft. Es wurde testamentarisch oder in einem Kodizill bestellt und umfasste – im Gegensatz zur universalsukzessiven Wirkung einer Erbschaft – die Zuwendung einzelner Gegenstände von Todes wegen.
Bedeutung erlangte das Legat in der vorklassischen und klassischen Jurisprudenz bei der Durchsetzung wirtschaftlicher und politischer Standesinteressen einer begüterten römischen Oberschicht.
Quellen[Bearbeiten]
- Heinrich Honsell: Römisches Recht. 7., ergänzte Auflage. Springer, Berlin u. a. 2010, ISBN 978-3-642-05306-1. § 74, S. 196–198.