Klassik (Jurisprudenz)

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Klassik (auch klassisches Recht) bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts v. Chr. bis zum Ende der severischen Dynastie mit Kaiser Severus Alexander im Jahr 235 n. Chr. reicht. Sie gilt gemeinhin als Blütezeit der römischen Rechtswissenschaft und ist durch eine ausgeprägte literarische Produktivität verschiedener bedeutender Juristen geprägt. Die Juristenliteratur wirkt, in Teilen festgehalten in den nachklassischen Kompilationen der Spätantike, über eine lange und wechselvolle Rezeptionsgeschichte seit dem Mittelalter bis in das moderne Privatrecht fort.