Oberstes Gericht

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Ein oberstes Gericht oder Höchstgericht ist ein Gericht, dessen Urteile (in der Regel) nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden können; d.h., es ist das letzte Glied eines Instanzenzuges.

Länder des kontinentaleuropäischen Rechtskreises kennen meist kein einheitliches oberstes Gericht. Dort gibt es häufig nach Rechtsgebieten getrennte oberste Gerichte sowie ein Verfassungsgericht. Oft sind die Zuständigkeiten nach ordentlicher Gerichtsbarkeit und öffentlich-rechtlicher bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit getrennt, sie können aber auch weiter aufgefächert sein.

Die meisten Länder der anglo-amerikanischen Rechtstradition (Common Law) verfügen dagegen über ein einziges oberstes Gericht, den Supreme Court.

Neben den nachfolgend aufgeführten innerstaatlichen obersten Gerichten bestehen verschiedentlich internationale und supranationale Gerichte.

Europäische Union (EU) und Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)[Bearbeiten]

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union (EU). Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg übt die gerichtliche Kontrolle in Bezug auf das EWR-Abkommen aus.

Kontinentaleuropa[Bearbeiten]

Belgien[Bearbeiten]

Als oberste Gerichte auf föderaler Ebene besitzt Belgien

und darüber hinaus ein Verfassungsgerichtshof für Verfassungsstreitigkeiten.