Oberzentrum

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Ein Oberzentrum bezeichnet in der Raumordnung und Wirtschaftsgeografie einen zentralen Ort (Hauptort) der höchsten Stufe. Lediglich in Bayern wurden 2018 zwei höhere Stufen eingeführt, Metropole und Regionalzentrum.

Liegt ein Oberzentrum außerhalb einer Metropolregion, kann es auch als Regiopole bezeichnet werden.

Deutschland[Bearbeiten]

Definiert werden die Oberzentren und übrigen zentralen Orte in den – je nach [Land (Deutschland)|Bundesland]] unterschiedlichen – Plänen und Programmen der Landes- und Regionalplanung. Oberzentren sind in der Regel umgeben von mehreren Mittelzentren, die wiederum für Unterzentren von Bedeutung sind. Neben dem Grundbedarf und dem periodischen Bedarf kann in Oberzentren auch der spezifische Bedarf gedeckt werden. Das umfasst neben dem Infrastruktur- und Dienstleistungsangebot der Unter- und Mittelzentren insbesondere:

Die genaue Funktionsausstattung von Oberzentren wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert, auch gibt es in manchen Bundesländern Abstufungen. So gibt es Oberzentren höchster Stufe und niedrigerer Stufe. Auch gibt es Mittelzentren mit oberzentraler (Teil-)Funktion, die nur über einen Teil der geforderten Ausstattung und Angebote verfügen. Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums haben damit ausgewählte oberzentrale Einrichtungen für einen größeren Verflechtungsbereich bedarfsgerecht bereitzustellen. Zugleich haben sie die Versorgungsaufgaben von zentralen Orten mittlerer und unterer Stufe zu erfüllen und sollen über ein entsprechendes Angebot an Einrichtungen verfügen. Daneben gibt es auch Doppelzentren und Städteverbünde, die nur in gegenseitiger Funktionsergänzung den Anforderungen eines Oberzentrums gerecht werden. Zurzeit ist laut jeweiliger Landesplanung die größte Stadt der Bundesrepublik, die weder selber Oberzentrum, noch Bestandteil eines Oberzentrums ist, das in Nordrhein-Westfalen liegende Gelsenkirchen mit circa 260.000 Einwohnern.