Promagistrat

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Ein Promagistrat (von lateinisch pro magistratu ‚anstelle eines Magistrates‘) war ein Amtsinhaber, der mit der Autorität und Handlungsfähigkeit, dem imperium, eines Magistrats agierte, ohne selbst ein Amt innezuhaben.

Entwicklung in der römischen Republik[Bearbeiten]

Die Funktion des Promagistraten geht auf die Römische Republik zurück. Eingeführt wurde sie um Rom mit Statthaltern für die Provinzen zu versorgen. Dadurch wollte man sich des Problems entledigen, dass die Ämter der Magistraten kalenderjährlich automatisch erloschen und damit Handlungsunfähigkeit einsetze. Auch sollten Kriegsmaßnahmen unabhängig davon werden, dass der abzulösende Befehlshaber im Feld am Einsatzort noch nicht angekommen war. Das Amt entstand somit ursprünglich aus militärischen Erwägungen, bevor es sich später zu einem politischen Werkzeug wandelte. Promagistrate wurden anfänglich durch Volksbeschluss, aber auf Initiative des römischen Senats im Rahmen eines senatus consultum bestimmt (Prorogation). Wie alle Beschlüsse des Senats konnten diese von der Volksversammlung verworfen werden, wie das Beispiel der Ersetzung von Quintus Caecilius Metellus Numidicus durch Gaius Marius im Jugurthinischen Krieg zeigt.

Ein Promagistrat war üblicherweise entweder Proquästor, der anstelle eines Quästors handelte, Proprätor, der anstelle eines Prätors handelte, oder Prokonsul, der einen der Konsuln ersetzte. Ein Promagistrat hatte die gleiche Autorität wie der amtsführende Magistrat, wurde von der gleichen Anzahl Liktoren begleitet, und hatte im Allgemeinen die Amtsgewalt innerhalb seiner Provinz. Promagistrate hatten üblicherweise das Amt, an dessen Stelle sie auftraten, bereits innegehabt, obwohl dies nicht verpflichtend war. Als Pompeius die prokonsularische Gewalt gegeben wurde, um gegen Quintus Sertorius zu kämpfen, machte der Senat deutlich, dass er nicht tatsächlich zum Promagistrat ernannt worden war. Er war ernannt worden, nicht um anstelle eines Konsuls (pro consule), sondern namens der Konsuln (pro consulibus) zu handeln.

Quellen[Bearbeiten]

  • Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik. Schöningh, 7., völlig überarbeitete Auflage, Paderborn 1995 (UTB 460), ISBN 3-8252-0460-X.