Provinzialverband der Provinz Westfalen

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Der Provinzialverband der Provinz Westfalen war ein kommunaler Provinzialverband für die preußische Provinz Westfalen. Seine Selbstverwaltungsbefugnisse gründeten sich in der Provinzialordnung vom 01.08.1886.

Seine Aufgaben waren unter anderem Landarmenwesen, Fürsorgeanstalten für Blinde, Taubstumme und Geisteskranke, Bau und Unterhaltung der Staatsstraßen, Förderung von Kunst und Wissenschaft sowie des Bibliothekswesens und Unterhaltung von Denkmälern.

Seine Organe waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor (seit 1889 Landeshauptmann).

Im Jahre 1933 wurde er gleichgeschaltet. Die britische Militärregierung bestätigte ihn am 06.06.1945. Mit der Verordnung Nr. 46 vom 23.08.1946 ging die Provinz Westfalen im Land Nordrhein-Westfalen auf. Mit geringeren Kompetenzen setzte ab dem 01.10.1953 der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Aufgaben fort.