Landschaftsverband Westfalen-Lippe

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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist eine 1953 gebildete Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Er folgt dem Provinzialverband der Provinz Westfalen nach und ist mit 20.000 Beschäftigten für ein Gebiet mit 8,3 Millionen Menschen zuständig.

Der Zuständigkeitsbereich dieses Landschaftsverbandes umfasst die Landesteile Westfalen und Lippe. Die Kreise und kreisfreien Städte in diesem Gebiet sind die Mitglieder des LWL, der im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung regionale Aufgaben wahrnimmt. Mit seinen 35 Förderschulen, 21 Krankenhäusern, 18 Museen und als einer der größten deutschen Hilfezahler für behinderte Menschen erfüllt der LWL Aufgaben in den Bereichen Soziales, Jugend und Schule sowie Psychiatrie, Maßregelvollzug und Kultur. Zum letzten Bereich gehört auch die LWL-Archäologie für Westfalen. Ebenfalls ist der LWL dazu berechtigt Beamte zu beschäftigen.

Organisation[Bearbeiten]

Die Mitgliedskörperschaften des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind die 18 Kreise und neun kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband und wählen die Mitglieder der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe, das so genannte Westfalenparlament. Hauptsitz der Verwaltung und Tagungsort der Landesversammlung ist das Landeshaus Münster.

Mitglieder[Bearbeiten]

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat folgende 18 Kreise und 9 kreisfreie Städte als Mitglieder:

Kreise

Kreisfreie Städte