Römischer Diktator

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Der Diktator (lateinisch dictator) war der Inhaber eines mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteten, aber zeitlich befristeten politischen Amts in der Römischen Republik.

Bei der Diktatur handelte es sich um ein gesetzmäßiges, wenn auch außerordentliches, Magistratsamt (magistratus extraordinarius), in dem das für die Ämter des cursus honorum übliche Prinzip der Kollegialität nicht galt: An die Stelle der beiden Konsuln trat also jeweils nur ein Diktator, der auch den übrigen Magistratsbeamten übergeordnet war und für Taten während seiner Amtszeit nicht belangt werden konnte. Er hatte das summum imperium inne.