Römisches Bürgerrecht

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Das römische Bürgerrecht (civitas Romana) war in der Antike zunächst das Bürgerrecht der männlichen Einwohner der Stadt Rom. Als diese ihren Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht im Römischen Reich auch an weitere Personen(-Gruppen) verliehen.

Das Bürgerrecht war Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht der freien Männer in den Volksversammlungen. Das Wahlrecht hatte jeder männliche Römer ab dem 16. Lebensjahr. Davon ausgeschlossen waren Frauen, Sklaven und Ausländer, wobei letztere als peregrini behandelt wurden.

Auch konnte nur der Bürger am privaten und politischen Rechtsleben teilnehmen, was bedeutete, dass allein der civis romanus Eigentum erwerben, Verträge abschließen, Testamente abfassen und ehelichen konnte. Zumindest während der Zeit der Republik war das Bürgerrecht dem Grundsatz nach mit der Verpflichtung zum Kriegsdienst verbunden, erlaubte das Tragen der Toga und beinhaltete eine Reihe weiterer Privilegien.