Rechtspositivismus

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Der Rechtspositivismus ist eine Lehre in der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie, die für Fragen der Entstehung, Durchsetzung und Wirksamkeit von Rechtsnormen allein auf das staatlich gesetzte und das staatlich anerkannte Recht abstellt. Damit wendet sich der auf den Staat als rechtssetzende Autorität reflektierende Rechtspositivismus gegen die naturrechtlichen Auffassungen, Recht entstamme allgemeingültig anerkannten vorstaatlichen oder auch überzeitlichen Regelungen.

Der normative Rechtspositivismus geht dabei vom „kodifizierten Recht“ aus (z.B. Hans Kelsen), der soziologische von der sozialen Wirksamkeit (Eugen Ehrlich, H. L. A. Hart). Eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit wird abgestritten.