Reederei

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Eine Reederei ist ein Schifffahrtsunternehmen. Es kann in der Seeschifffahrt oder der Binnenschifffahrt tätig sein.

Seeschifffahrt[Bearbeiten]

Reeder[Bearbeiten]

Ein Reeder ist nach § 476 HGB Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes. Reeder kann eine Personengesellschaft, eine juristische Person oder ein Kaufmann im Sinne des HGB sein.

Wird nur ein einzelnes Schiff betrieben, spricht man von einer Einschiffsgesellschaft. Die Mehrzahl der Schiffsfonds sind als Einschiffsgesellschaften organisiert, deren Dachgesellschaft als Vertragsreeder fungiert. Daneben wird diese Betriebsform in der Partenreederei genutzt, bei der mehrere Personen gemeinschaftlich ein Schiff zum Erwerb durch die Seeschifffahrt betreiben.

Ist ein Kapitän zugleich auch Eigentümer des von ihm geführten Schiffs, so spricht man von einem Kapitänsreeder.