Reichsarmee

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Die Reichsarmee, Reichsheer oder Reichsarmatur (lateinisch: exercitus imperii) war das Heeresaufgebot des Heiligen Römischen Reiches. Anders als das Vasallenheer in fränkischer Zeit war sie nicht mehr das Heer des Kaisers, sondern ein unmittelbares Machtinstrument des Reiches und wurde vom Reichstag aufgeboten. Sie diente sowohl als Instrument der Reichsexekution nach innen als auch zur Verteidigung des Reiches nach außen.

Neben der Reichsarmee gab es auch eine Kaiserliche Armee, die der Kaiser ohne Beteiligung des Reichstages aufstellte und einsetzte.

Rechtsgrundlage und nominelle Stärke[Bearbeiten]

Das Reichsheer von 1422[Bearbeiten]

Auf dem Reichstag 1422 zu Nürnberg kam erstmals eine Aufstellung der für ein Reichsheer zu stellenden Truppen zustande. In den folgenden hundert Jahren wurde der Umfang der Reichsarmee wechselnd in konkreten Truppenstärken oder in Geldbeträgen zu ihrer Finanzierung festgesetzt. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wurde durch die „allzeit neueste Matrikel“ sowohl die Stärke auf 20.000 Mann Infanterie (genau 20.063) und 4.000 Mann Kavallerie (genau 4.202) wie auch die Summe der Entlohnung für einen Monat (Römermonat) auf 51.269 fl (=Gulden) festgeschrieben.

Die Reichsmatrikel legte fest, welche Kontingente an Truppen die einzelnen Reichsstände zur Reichsarmee zu stellen hatten.