Reichskommissar

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Ein Reichskommissar war kurzfristig in der Revolutionszeit 1848/49 und dann vor allem in der Zeit des Deutschen Reiches (1871–1945) der Inhaber einer höheren oder höchsten Amtsstelle in Deutschland. Dieses Amt war der Reichsregierung oder einem Reichsminister unterstellt.

Reichskommissare wurden für zentrale staatliche Orte in Friedenszeiten oder große zivile Territorien in Konflikt- und Kriegszeiten mit umfangreichen Machtbefugnissen ausgestattet, um komplexe Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.

Nach 1933 wurden Reichskommissare zum Teil des nationalsozialistischen Herrschaftssystems (Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums). Reichskommissare waren während des Zweiten Weltkriegs insbesondere die vom Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) eingesetzten obersten Verwaltungsbeamten in den besetzten Ostgebieten (Reichskommissariat Ostland, Reichskommissariat Ukraine), wobei die Amtsbezeichnung Reichskommissar wegen des ebenso verwendeten Politkommissar-Begriffs in der Sowjetunion auch in die Kritik geriet. Ihr Status entsprach in der NS-Ära etwa dem der Reichsstatthalter im Reichsgebiet. Vergleichbare Aufgaben übernahmen in der NS-Zeit auch die sogenannten Chefs der Zivilverwaltung (CdZ). Seit der Nachkriegszeit hat der Titel des Reichskommissars nur noch historische Bedeutung.