Schenkung

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Die Schenkung (donatio) ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 Abs. 1 BGB).

Schenkungsvertrag[Bearbeiten]

Inhalt[Bearbeiten]

Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag) vor. Das Rechtsgeschäft ist allerdings lediglich einseitig verpflichtend, denn nur der Schenker hat eine Leistung zu erbringen. Die Zuwendung des Vermögenswertes durch den Schenker erfolgt unentgeltlich also ohne Gegenleistung und führt bei ihm zu einer endgültigen Entreicherung. Ohne Gegenleistung erfolgt das Geschäft dann, wenn weder eine bedingte noch eine konditionale Verknüpfung mit der Zuwendung vorliegt. Zuwendungen unter Ehegatten können im Einzelfall entgeltlich sein, wenn sie im Rahmen der Familie als Ausgleich für geleistete Dienste erbracht wurden. Andernfalls handelt es sich auch hierbei um Schenkungen, die nach der Rechtsprechung des BFH der Schenkungssteuer unterliegen. Schließlich gelten Schenkungen, die gegen Auflagenerfüllung erbracht werden, nicht als bedingte Schenkung, da von der Nichterfüllung der Auflage nicht die Wirksamkeit der Schenkung als Rechtsgeschäft abhängt.

Form[Bearbeiten]

Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung. Das Formerfordernis resultiert aus § 518 Absatz 1 BGB. Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde und Schenkungsvollzug im Sinne des § 518 Absatz 2 BGB vorliegt. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.

Quellen[Bearbeiten]

  • Thomas Fritz: Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-7910-3968-8.