Sexarbeit

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Sexarbeit ist ein seit den 1970er Jahren verwendeter Begriff für sexuelle Dienstleistungen, also für bezahlte Tätigkeiten in der Sexindustrie, insbesondere in der Prostitution, aber auch als Domina, Pornodarsteller oder Peepshowdarsteller. In Abgrenzung zur Prostitution ist der Begriff „Sexarbeit“ positiver konnotiert und betont, dass es sich um Arbeit handelt.

Der Begriff der Sexarbeit bezeichnet dabei „eine konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartnern gegen Entgelt oder andere materielle Güter“ und schließt nicht-einvernehmlichen Sex beziehungsweise Sex mit Minderjährigen aus der Definition aus. In Deutschland ist Sexarbeit jedoch kein Begriff der juristischen Fachsprache.

Herkunft des Begriffs[Bearbeiten]

Der Begriff „Sexarbeiter“ (englisch sex worker) wurde 1978 von Carol Leigh im aktivistischen Sinn geprägt. Leigh verstand sich dabei als Feministin. Der Begriff sollte die mit der Prostitution und ähnlichen Dienstleistungen im Bereich der Sexualität verbundenen negativen Konnotationen abbauen und diese Tätigkeiten in eine Reihe mit anderen Dienstleistungsberufen stellen. In den Vereinigten Staaten (USA), wo der Begriff entwickelt wurde, ging es vor allem darum, Prostitution und Prostituierte zu entkriminalisieren. Prostitution sei keine Straftat, sondern eine Form der Erwerbstätigkeit. Während in den USA der Begriff „sex work“ in Gesetzestexten verwendet wird, ist der Begriff in Deutschland bisher nicht als juristischer Begriff etabliert.

Interessenvertretungen riefen den 17. Dezember als „Internationalen Tag gegen Gewalt an Sexarbeitern“ (International Day to End Violence Against Sex Workers) aus.

Quellen[Bearbeiten]

  • Carol Leigh: Inventing sex work. In: Jill Nagle (Hrsg.): Whores and other feminists. Routledge, New York 1997, ISBN 0-415-91821-9, S. 224–231