Sperrgebiet

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Als Sperrgebiet (Synonym: Sperrzone) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Zivilbevölkerung überhaupt oder zeitweise nicht zugänglich ist. Dazu zählen beispielsweise ehemalige Munitionsanstalten oder heutige Truppenübungsplätze.

Es gibt auch Sperrgebiete, in denen lediglich bestimmte zolltechnische Vorschriften zu beachten sind, wie im Freihafen oder in Zollgrenzbezirken.

Arten[Bearbeiten]

Die meisten Sperrgebiete sind militärischer Natur (beispielsweise heutige Truppenübungsplätze oder frühere Grenzsicherungsanlagen), sie können aber auch zeitweise eingerichtet werden und dem Schutz von Gipfeltreffen vor Störern dienen.

Ebenso kann durch militärische (Raubkammer) oder chemische Altlasten (Seveso) wie auch durch atomare Unfälle kontaminiertes Gelände zum Sperrgebiet erklärt werden, wie dies nach der Katastrophe von Tschernobyl geschehen ist.

Sperrgebiete werden auch eingerichtet, wenn größere nicht-militärische Raketen gestartet werden oder Sprengungen durchgeführt werden. Hierbei kann das Sperrgebiet temporärer oder permanenter Natur sein. Permanente Sperrgebiete gibt es zudem im Umkreis von Anlagen der Wasserversorgung, um diese vor Verunreinigungen zu schützen.

Sperrgebiete können ganz oder teilweise umzäunt sein. In diesen Fällen ist nicht immer ein Unterschied zu einem Betriebsgelände, das nur von entsprechenden Mitarbeitern betreten werden darf, erkennbar. Militärische Sperrgebiete, in denen Truppenübungen stattfinden, sind im Unterschied zu anderen militärischen Arealen, wie Kasernen, Flugplätzen oder Depots meist nicht eingezäunt, sondern durch Hinweisschilder wie Militärisches Sperrgebiet gekennzeichnet, die darauf hinweisen, dass bei Betreten desselben von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könne. Erweitert wird das Sperrgebiet durch die sogenannte Sperrzone. Dort ist oft das Fotografieren untersagt, und es können unvermittelt Kontrollen durch zuständiges Personal durchgeführt werden. Eines der berühmtesten militärischen Sperrgebiete ist die Area 51 in den USA.

Es gibt auch Sperrgebiete, durch die Verkehrswege für den öffentlichen Verkehr führen, wie die Landesstraße 75 durch den Truppenübungsplatz Allentsteig. Ihre Benutzung kann unter Umständen eingeschränkt sein.

Daneben existieren auch Sperrgebiete auf See. Sie sind z. T. durch Tonnen gekennzeichnet und auf Seekarten verzeichnet. Um die Gebiete der Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee befindet sich eine 500-m-Sicherheitszone, deren Befahrbarkeit durch eine Allgemeinverfügung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord bzw. Nordwest geregelt ist.

Im Kriegsfalle wird als Sperrgebiet ein Seegebiet bezeichnet, das von einer der kriegsführenden Parteien zum Kriegsgebiet erklärt wurde und in dem Schiffe jeglicher Art ohne Warnung angegriffen und versenkt werden. Dieses ist besonders als Warnung an Nationen gedacht, die versuchen, das Gebiet zu durchqueren, auch wenn sie nicht zu den Kriegsgegnern zählen, um den Feind mit Material zu versorgen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Robert Lebegern: Zur Geschichte der Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze 1945–1990, Sonderausgabe, Herausgeber: Landeszentrale für politische Bildung Thüringen (LZT), Erfurt 2002, ISBN 3-931426-62-9, DNB 965246361, OCLC 54610525, OCLC 248510213