Thüringische Staaten
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Als Thüringische Staaten werden die folgenden deutschen Gliedstaaten des Deutschen Reiches bezeichnet:
- Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (amtliche Bezeichnung seit 1903 Großherzogtum Sachsen)
- Die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen
- Die Fürstentümer Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen