Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

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Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand 1826 aus den ernestinischen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Es wurde zuerst durch Herzog Ernst I. in Personalunion regiert, die 1852 unter Herzog Ernst II. zu einer Realunion ausgeweitet wurde. Das Doppelherzogtum wurde damit zu einem quasiföderalen Einheitsstaat.

Geschichte[Bearbeiten]

Das Herzogtum entstand gemäß einem Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen mit dem Teilungsvertrag zu Hildburghausen vom 12.11.1826 zur umfassenden Neugliederung der ernestinischen Herzogtümer. Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg tauschte der Herzog von Sachsen-Hildburghausen sein Herzogtum mit Sachsen-Altenburg. Die Linie Sachsen-Meiningen bekam Sachsen-Hildburghausen und von Sachsen-Coburg-Saalfeld den Saalfelder Landesteil sowie das Amt Themar und die Orte Mupperg, Mogger, Liebau und Oerlsdorf. Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld erhielt das Herzogtum Sachsen-Gotha, von Sachsen-Hildburghausen die Ämter Königsberg und Sonnefeld und von Sachsen-Meiningen die Güter Callenberg und Gauerstadt.

Landesherr Herzog Ernst von Sachsen-Coburg-Saalfeld erhielt zudem nach dem Wiener Kongress als Entschädigung für die den Verbündeten in den Befreiungskriegen gegen Frankreich geleistete Hilfe 1816 das Fürstentum Lichtenberg an der Nahe zugesprochen. Aufgrund der großen Entfernung zu Coburg und der Unruhen infolge des Hambacher Festes verkaufte der Herzog das Fürstentum 1834 an Preußen.

Das neu entstandene Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha war zunächst ein Doppelherzogtum mit zwei Landesteilen: dem Herzogtum Sachsen-Coburg unter gleichem Namen, das in ähnlicher Ausdehnung schon einmal bis 1735 bestanden hatte, sowie dem Herzogtum Sachsen-Gotha, das es zuvor von 1640 bis 1672 ebenfalls unter gleichem Namen schon einmal gab, damals aber noch deutlich größer war. Das Doppelherzogtum wurde vom Haus Sachsen-Coburg und Gotha in Personalunion regiert, dafür gab es aber insgesamt nur eine Stimme im Bundestag. Die Errichtung eines Einheitsstaates war 1826 versäumt worden. Nach dem Staatsgrundgesetz von 1852 waren die Herzogtümer in Realunion verbunden. Das Doppelherzogtum war dann ein quasiföderaler Einheitsstaat. Spätere Versuche zur Verschmelzung der Herzogtümer scheiterten 1867, weil der Gothaer Landtag nicht die hohen Coburger Landesschulden übernehmen wollte, und 1872, als die Vereinigungsfrage mit der Domänenfrage verbunden werden sollte.

Trotz der geringen deutschlandpolitischen Bedeutung des Herzogtums legte Ernst II. einen Plan zur Reform des Deutschen Bundes vor. Laut den Vorstellungen von 1855/1856 sollte es eine deutsche Volksvertretung neben dem Bundestag geben.

Es gab mit Gotha und Coburg zwei Residenzstädte. Deshalb zog der gesamte herzogliche Hof mit dem Hoftheater zweimal jährlich um: von Coburg nach Gotha und zurück. Für das Hoftheater existierten zwei nahezu identische Spielstätten, welche gleichzeitig 1840 in Gotha (im Zweiten Weltkrieg zerstört) und Coburg (heute Landestheater Coburg) errichtet wurden. Neben den Residenzschlössern Friedenstein in Gotha sowie Ehrenburg in Coburg benutzte die herzogliche Familie auch das Schloss Reinhardsbrunn bei Gotha sowie die Schlösser Callenberg und Rosenau bei Coburg.

Nur das Herzogtum Gotha gehörte neben den Herzogtümern Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und vor allem dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach zu den Erhalterstaaten der Universität Jena. Es hatte auch ein eigenes Landgericht, während das für das Herzogtum Coburg zuständige in Meiningen war.

Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha erhielt am 3. Mai 1852 ein Staatsgrundgesetz, welches wesentliche Teile der Grundrechte aus der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung übernommen hatte. Es trat 1834 dem Deutschen Zollverein bei. 1867 wurde es Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und 1871 des Deutschen Reiches. Im Bundesrat in Berlin, wo es eine Stimme hatte, unterhielt es seinen eigenen Bevollmächtigten und ließ sich erst ab 1913, wie die meisten anderen thüringischen Staaten, durch das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vertreten.

Nach dem Ende der Monarchie 1918 entstanden aus den beiden Landesteilen die Freistaaten Coburg und Sachsen-Gotha (anfangs auch Republik Gotha genannt). Nach einer Volksabstimmung am 30.11.1919 vereinigte sich der Freistaat Coburg am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern und am 1. Mai desselben Jahres ging der Freistaat Gotha im neuen Land Thüringen auf.