Verstaatlichung

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Verstaatlichung ist die Überführung von Privateigentum in Staatseigentum oder die Übertragung privater Aufgaben in staatliche Verantwortung.

Grundlagen[Bearbeiten]

Verstaatlichung bezieht sich vielfach auf das Eigentum an Unternehmen, kann sich aber auch auf andere Formen des Eigentums (z. B. Immobilien oder Rechte) beziehen.

Von der häufig punktuell ansetzenden Vergesellschaftung in marktwirtschaftlich orientierten Staaten wird die „flächendeckende“ Vergesellschaftung der Produktionsmittel zum Aufbau einer sozialistischen Planwirtschaft unterschieden. Bei flächendeckender Verstaatlichung zum Aufbau einer sozialistischen Wirtschaft spricht man auch von Sozialisierung. Der entgegengesetzte Prozess (die Überführung von Staatseigentum in Privatbesitz) wird Privatisierung genannt. Verstaatlichungen können zivilrechtlich durch Kauf aber auch durch Enteignungen durch den Staat erfolgen.

Verstaatlichungen oder Teilverstaatlichungen erfolgen aus verschiedener Motivation:

Hoheitliche Aufgaben[Bearbeiten]

Geschichtlich wurden vielfach auch Aufgaben privat organisiert, die heute als staatliche Aufgaben angesehen werden. So wurde die Einziehung von Steuern durch Steuerpächter durchgeführt oder private Kreditinstitute mit der Ausgabe von Banknoten betraut. Diese Aufgaben werden heute weitgehend als hoheitliche Aufgabe wahrgenommen und verstaatlicht.

Quellen[Bearbeiten]