Vierjahresplan

Aus Twilight-Line Medien

Der Vierjahresplan bezeichnet die auf dem Auftrag Adolf Hitlers gründende nationalsozialistische Wirtschaftsprogrammatik, ab 1936 binnen vier Jahren die wirtschaftliche und militärische Kriegsfähigkeit durch Autarkie und forcierte Aufrüstung zu erreichen. Dazu wurde ab Ende 1936 eine entsprechende Vierjahresplanbehörde unter Hermann Göring eingerichtet.

Im Ausland nahm man den Verstoß gegen den Versailler Vertrag zwar durchaus wahr, sanktionierte das Deutsche Reich jedoch nicht.

Entstehung[Bearbeiten]

Ein Vorläufer war das Schlattmann-Programm unter der Ägide von Hjalmar Schacht. Am 18. Oktober 1936 erließ Hitler die Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans, die Hermann Göring die Generalvollmacht für die Lenkung aller wirtschaftlichen Maßnahmen übertrug, die für die Erreichung der Kriegsfähigkeit notwendig seien.

Unter Göring wurde der Vierjahresplan als eine Oberste Reichsbehörde institutionalisiert. Ihr Zweck bestand darin, Autarkie und Kriegsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu schaffen. Der Plan wurde auf dem Reichsparteitag der NSDAP im September 1936 verkündet. Göring führte die Behörde aus dem Preußischen Staatsministerium und stellte sie als Beauftragter für den Vierjahresplan im Oktober 1936 im Berliner Sportpalast der Öffentlichkeit vor. Der Plan diene vor allem der Ernährungssicherung der Deutschen.

Das nationalsozialistische Regime selbst bezeichnete den 1936 institutionalisierten Vierjahresplan bis Kriegsende als „zweiten Vierjahresplan“, um an ein seit 1933 bewährtes Propagandamotiv anzuknüpfen. Schon vor den Märzwahlen 1933 hatte Hitler bei verschiedenen Gelegenheiten propagiert, er brauche vier Jahre Zeit, um die Arbeitslosigkeit zu beseitigen, und Propagandaminister Joseph Goebbels die Presse angewiesen, darüber stets unter der Überschrift „Gebt mir vier Jahre Zeit“ zu berichten. Der Vierjahresplan 1936 bis 1940, so Goebbels, basiere nun auf diesem „ersten Vierjahresplan“.