Aufrüstung der Wehrmacht

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Als Aufrüstung der Wehrmacht werden wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen zwischen der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges in Europa am 01.09.1939 bezeichnet, die der Vergrößerung des Militärs des Deutschen Reiches dienten.

Die Aufrüstung der ab 1935 in der Wehrmacht zusammengefassten Teilstreitkräfte Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe war integraler Bestandteil der nationalsozialistischen Politik und für Hitler die wichtigste Voraussetzung für die Wiedergewinnung der Großmachtstellung des Deutschen Reiches. Als Bilanz des energisch vorangetriebenen Rüstungsprogrammes, dessen Fundament schon in der Weimarer Republik gelegt wurde, entstand mit der Wehrmacht ein starker militärischer Machtfaktor auf dem europäischen Kontinent, wobei zugunsten eines schnellen Aufbaus materielle und personelle Qualitätsmängel in Kauf genommen wurden. Die im Friedensvertrag von Versailles zugestandenen 115.000 Mann der Reichswehr konnten aufgrund der 1935 eingeführten Wehrpflicht bis 1939 zu einer 1,1 Millionen Mann starken „aktiven Truppe“ erweitert werden, welche durch die Mobilmachung bei Kriegsbeginn auf 4,5 Millionen Mann anstieg.

Im direkten Zusammenhang mit der Aufrüstung entstand die Vierjahresplan-Behörde, deren Aufgabe neben der Funktion als eigene Rüstungsorganisation auch die Erweiterung der Wirtschaft zur „Kriegsfähigkeit“ war. Mit dem rasant ansteigenden Militärhaushalt ging eine enorme Staatsverschuldung einher. Wegen ineffizienter Organisation und des Fehlens eines Gesamtrüstungsplanes konnten aber die für einen längeren Krieg notwendige Tiefenrüstung nicht aufgebaut und umfassende Reserven nicht bereitgestellt werden.