Weichbild

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Unter Weichbild versteht man ein Gebiet, das innerhalb von Orts- oder Stadtgrenzen liegt, ein Gebiet mit eigener Gerichtsbarkeit oder (allgemeiner) einen städtischen Raum.

Der Wortteil Weich kommt dabei von einem alten Wort für Siedlungen (lat. vicus, siehe auch ‚-wik‘ als Endung von Ortsnamen). Rechtshistorisch bezeichnet Weichbild den vor den eigentlichen Stadtmauern gelegenen Bezirk, der der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war. In Westfalen findet er sich noch als Wigbold. Als Weichbild wird auch das Sächsische Weichbildrecht bezeichnet, welches sich zum Teil in Ausgaben des Sachsenspiegels findet. In Schlesien war bis zur preußischen Inbesitznahme im 18. Jahrhundert ein Weichbild ein kreisähnlicher Verwaltungsbezirk.