Widerstand (Politik)

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Als Widerstand wird die Verweigerung des Gehorsams oder das aktive oppositionelle Handeln gegenüber der Obrigkeit oder der Regierung bezeichnet.

Dabei ist es zunächst von nachgeordneter Bedeutung, ob die Machthaber, gegen die Widerstand geleistet wird, die Herrschaft legal, legitim oder aber illegal ausüben. Bewertungen wie „gerechtfertigter Widerstand“, Ziele und Mittel des Widerstands, moralische und rechtliche Belange setzen einen Betrachter-Standpunkt voraus: es kommt darauf an, von wem, an welchem Ort und zu welcher Zeit die Bewertung vorgenommen wird. Der Widerständige wird den Widerstand immer anders bewerten als der, gegen den sich der Widerstand richtet. Letzterer aber ist in der Regel die „Obrigkeit“, die gleichzeitig die Definitionsmacht über Recht und Gesetz innehat. Widerstand befindet sich entsprechend außerhalb der gesetzten Ordnung.

Hintergrund und Abgrenzung[Bearbeiten]

Widerstand als Form der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung ist in der politischen Kultur Europas schon seit der Antike verankert. In fast allen Gesellschaftsformen bestand oder besteht ein Konsens, dass Widerstand in bestimmten Fällen notwendig und legitim sein kann. In konkreten Fällen gehen die Meinungen darüber zuweilen auseinander.

Widerstand ist von der Revolution abzugrenzen, weil er nicht grundsätzlich auf die Neuformierung der gesellschaftlichen Ordnung abzielt. So kann unter Umständen die Wiederherstellung eines alten Rechts oder einer aufgehobenen Rechtsordnung das zentrale Anliegen sein. Dennoch kann eine als Widerstand begonnene Bewegung in einer Revolution münden.