Amtmann

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Der Amtmann (in Deutschland) oder Ammann (in der Schweiz und in Teilen Süddeutschlands) war im deutschsprachigen Raum seit dem Mittelalter der oberste Dienstmann eines vom Landesherrn zur Territorialverwaltung von Gutshöfen, Burgen und Dörfern geschaffenen Amtes, das zugleich ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk war. Er gehörte meist dem Adel oder dem Klerus an, in Städten oft auch den wohlhabenden Schichten des Bürgertums. Er residierte im Amthaus und trieb im Amtsbezirk die Steuern ein, sprach Recht und sorgte mit einer kleinen bewaffneten Einheit für Sicherheit und Ordnung. Seine Entsprechung in Teilen von Preußen und im Kurfürstentum Sachsen war der Amtshauptmann.

Später bürgerte sich für das alte Wort Amtmann das Wort Beamter ein.

Quellen

  • Hans-Cord Sarnighausen: Die alten Amtschreiber und Amtmänner, in: Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 4/2000, S. 147–152.