Arrondissement: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wort '''Arrondissement''' ist vom französischen Verb ''arrondir'' ([[Deutsche Sprache|dt.]] ''abrunden,'' siehe auch [[Arrondierung]]) abgeleitet und dient zur Bezeichnung verschiedener [[Verwaltungsbezirk]]e in [[Frankreich]], [[Belgien]], [[Kanada]] und anderen von Frankreichs Recht beeinflussten Ländern, in einigen Ländern auch als Bezeichnung für [[Gerichtsbezirk]]e.
Das Wort '''Arrondissement''' ist vom französischen Verb ''arrondir'' ([[Deutsche Sprache|dt.]] ''abrunden,'' siehe auch [[Arrondierung]]) abgeleitet und dient zur Bezeichnung verschiedener [[Bezirk|Verwaltungsbezirk]]e in [[Frankreich]], [[Belgien]], [[Kanada]] und anderen von Frankreichs Recht beeinflussten Ländern, in einigen Ländern auch als Bezeichnung für [[Gerichtsbezirk]]e.


=== Untergliederung der Départements ===
=== Untergliederung der Départements ===

Version vom 27. Juli 2023, 05:42 Uhr

Das Wort Arrondissement ist vom französischen Verb arrondir (dt. abrunden, siehe auch Arrondierung) abgeleitet und dient zur Bezeichnung verschiedener Verwaltungsbezirke in Frankreich, Belgien, Kanada und anderen von Frankreichs Recht beeinflussten Ländern, in einigen Ländern auch als Bezeichnung für Gerichtsbezirke.

Untergliederung der Départements

Die Départements werden territorial und organisatorisch in Arrondissements untergliedert. Sie entstanden im Jahr 1800 und ersetzten dabei die Distrikte.

Der Hauptort (chef-lieu) eines Arrondissements ist zugleich Sitz der zuständigen Verwaltungsbehörde, der Unterpräfektur (sous-préfecture) mit dem Unterpräfekten (sous-préfet) an der Spitze. Sie sollen den Präfekten bei der Wahrnehmung der Interessen des Zentralstaats vor Ort unterstützen. Die Verwaltung des Arrondissements, in dem der Hauptort des Départements liegt, wird vom Präfekten (also ohne eigenen Unterpräfekten) geleitet.

Bis 1814 gab es im damals französischen, heutigen linksrheinischen Deutschland vier Départements, die wie folgt in Arrondissements untergliedert waren:

Des Weiteren gab es im Département Forêts zwei Arrondissements, deren Kantone zum Teil auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland lagen: