Gewehr

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Das Gewehr ist nach heutigem Sprachgebrauch eine zu den Handfeuerwaffen zählende Schusswaffe, die als Schulterwaffe (von der Schulter geschossen) mit zwei Händen zu bedienen ist. Das deutsche Waffenrecht definiert Gewehre, mit Ausnahme der Luftgewehre, als Langwaffen.

Gewehre mit gezogenem Lauf oder Polygonlauf werden als Büchsen bezeichnet, während solche mit glattem Laufinneren Flinten genannt werden. Weitere Unterscheidungen bestehen auf Grund der Bauweise, Ladeeinrichtung und Verwendung sowie im Sprachgebrauch.

Quellen[Bearbeiten]

  • Eintrag Gewehr. In: dtv Brockhaus Lexikon. Band 7 Gew–Hat. 1988