Langwaffe

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Langwaffen sind eine Kategorie zur Typologie von Waffen. Klassifiziert werden damit Schusswaffen bzw. Handfeuerwaffen nach den Begriffsbestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Der Begriff Langwaffe ist kein Begriff der Waffentechnik. Langwaffen und Bestandteile davon überschreiten bestimmte Abmessungen von Kurzwaffen. Waffentechnisch handelt es sich um tragbare Schusswaffen, deren Reichweite über die von Kurzwaffen hinausgeht.

Definition[Bearbeiten]

Die waffenrechtliche Legaldefinition lautet:

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Quellen[Bearbeiten]

  • WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Begriffsbestimmungen. Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen, U 1. Schusswaffen, 1