Handfeuerwaffe
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Handfeuerwaffe ist ein Begriff zur Typologie von Waffen. Die Bezeichnung steht für eine von einer einzelnen Person tragbare und ohne weitere Personen oder zusätzliche Hilfsmittel, wie z. B. Lafetten, einsetzbare Feuerwaffe mit einem allgemein unter 20 mm liegenden Kaliber.
Im Bereich der Legaldefinitionen sind unterschiedliche Einteilungen für Kleinwaffen bekannt. In der deutschen Gesetzgebung unterscheidet man Langwaffen (mit Lauf und geschlossenem Verschluss länger als 30 cm und kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge größer als 60 cm) und Kurzwaffen (alle anderen; auch als Faustfeuerwaffen bezeichnet).
Klassifizierung[Bearbeiten]
Die Unterscheidung wird vorgenommen:
- Nach der Handhabung mit
- Nach der Machart des Laufes oder der daraus zu verschießenden Munitionssorte in Büchse mit gezogenem Lauf und Flinte mit glattem Lauf.
- Nach Länge und Kaliber oder Zündmechanismus in Arkebuse, Muskete, Gewehr, Karabiner und Pistole.
- Nach der Form des Nachladens in Einzellader, Repetierer und Selbstladewaffe, wobei es bei den einzelnen Formen verschiedene Techniken gibt.
- Spezielle Formen mit der Möglichkeit zum Dauerfeuer sind nach Kaliber bzw. der Art der verschossenen Munition eingeteilt in Maschinenpistole, Maschinenkarabiner (auch als Sturmgewehr bezeichnet) und Maschinengewehr (wobei dieses grundsätzlich von einem Zweibein oder einer Lafette geschossen wird).
- Nach der Art der Treibladung in Schwarzpulverwaffen und solchen mit modernen rauchschwachen Pulvern sowie Windbüchsen
- Nach der Art, wie die Waffe geladen wird in Vorder- und Hinterlader mit Patronen
Quellen[Bearbeiten]
- J. R. Partington: A History of Greek Fire and Gunpowder