Religionsfreiheit

Aus Twilight-Line Medien
Version vom 18. April 2024, 07:11 Uhr von Martina (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Religionsfreiheit (auch Weltanschauungsfreiheit) ist ein Grund- und Menschenrecht, das jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben. Dieses Recht beginnt in Deutschland mit der Religionsmündigkeit. Dies umfasst neben der Angehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft auch die kultische Handlung entsprechend ihrer normativen Lehre sowie ihre aktive Verbreitung. Insbesondere umfasst sie damit auch das Recht, keiner Religion anzugehören, nicht an einen Gott zu glauben (Atheismus) oder religiöse Annahmen prinzipiell als unentscheidbar zu bewerten (Agnostizismus). Das Recht von nicht religionsmündigen Kindern ist in Art. 14, Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Wie jedes andere Grundrecht auch, kann die Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit anderen Grundrechten kollidieren („Normkollision“). Welche Normkollision zwischen dem deutschen Grundgesetz (Art. 7) und dem Art. 14 der UN-Kinderrechtskonvention besteht, ist juristisch immer noch nicht geklärt (Kopftuchstreit).