Abtei

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Eine Abtei (von lat. abbatia) ist ein Kloster, dem regulär ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht.

Abteien[Bearbeiten]

Für gewöhnlich besitzen lediglich die monastischen Orden und Regularkanoniker der katholischen Kirche Klöster im Range einer Abtei. Eine Ausnahme bildet hier die Abtei St. Thomas in Alt Brünn der Augustiner (OSA). Propsteien der Regularkanoniker, denen ein infulierter Propst vorsteht, sind den Abteien rechtlich gleichgestellt.

Für die Erhebung eines Klosters zur Abtei durch den Heiligen Stuhl müssen bestimmte kirchenrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein (z. B. eine bestimmte Mindestanzahl von Mönchen bzw. Nonnen). Wird ein Kloster in den Rang einer Abtei erhoben, so kann der Konvent einen Abt beziehungsweise eine Äbtissin wählen.

Der Abt und die Äbtissin erhalten keine sakramentale Weihe, sondern bei ihrer Einsetzung ins Amt eine Abtsbenediktion, die umgangssprachlich auch als „Abts- bzw. Äbtissinnenweihe“ bezeichnet wird und zu den Sakramentalien zählt.