Abteilung (Organisation)

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Eine Abteilung ist in Unternehmen oder Behörden die Zusammenfassung mehrerer Stellen, die gemeinsame oder direkt zusammenhängende Aufgaben eines einheitlichen Arbeitsgebiets erfüllen und einer Instanz (Leitungsstelle) unterstellt sind.

Allgemeines[Bearbeiten]

Als Organisationseinheit ist sie ein Element der Aufbauorganisation. Die Leitungsstelle einer Abteilung wird Abteilungsleiter(in) genannt. Die Gliederung in verschiedene Abteilungen ist das Ergebnis der Arbeitsteilung.

Eine Abteilungsbildung findet vornehmlich in großen Organisationen aus Gründen der Arbeitsteilung und Spezialisierung statt. Weiter impliziert der Begriff Abteilung, dass es stets mehrere dieser organisatorischen Einheiten gibt, denn eine einzige Abteilung würde ein Unternehmen oder eine Behörde als Ganzes repräsentieren. Abteilungen können wiederum zu größeren Organisationseinheiten (Hauptabteilungen, Ämter) zusammengefasst werden, bis schließlich ein pyramidenförmiges Stellengefüge, eine Hierarchie entsteht.

In der deutschen öffentlichen Verwaltung hingegen ist die Abteilung die oberste hierarchische Ebene unterhalb der Behördenleitung. Sie fasst mehrere fachlich verwandte Referate zusammen. Oft existiert als Zwischenebene noch die (Referats-)Gruppe.

Quellen[Bearbeiten]

  • Erich Frese (Hrsg.): Handwörterbuch der Organisation. 3. Auflage. Stuttgart 1992, ISBN 3-7910-8027-X.