Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)

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Arbeitsbedingungen sind rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen, unter denen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbringen. Die Arbeitsbedingungen werden rechtlich vor allem durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Betriebsordnungen oder Arbeitsverträge gestaltet.

Allgemeines[Bearbeiten]

Zu den Arbeitsbedingungen, die in Arbeitsverträgen und sonstigen Rechtsquellen geregelt sind, gehören neben der Art und dem Umfang der Arbeitsleistung, zu der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, und der Höhe und der Zusammensetzung des Arbeitsentgelts auch eine etwaige Probezeit, Arbeitsleid, Arbeitsort, Arbeitsschwere, Arbeitszeit, Arbeitszufriedenheit, Mehrarbeit, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Urlaub, Sozialleistungen, betrieblicher Gesundheitsschutz, Arbeitsumgebung, Umweltbedingungen (Lärm-, Wetter- oder Klimabelästigungen), Gleichstellungsfragen und Kündigungsschutz. Arbeitsbedingungen dieser Art sind heute Sozialstandard.

Allgemeine Arbeitsbedingungen werden vom Arbeitgeber häufig aus Gründen der Rationalisierung und Standardisierung in einem Einheitsarbeitsvertrag zusammengestellt, der den einzelnen Arbeitsverträgen formularmäßig zugrunde gelegt wird. Sie werden Inhalt des Einzelarbeitsvertrags, ohne dass sie mit dem einzelnen Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsbedingungen unterliegen deshalb einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nach dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) und können durch Gerichte auf ihre Rechtswirksamkeit überprüft werden.