Firma

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Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lat. firmare ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (§ 17 Abs. 1 HGB). Er kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). Man spricht auch von einer Firmierung. Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Im Markenrecht werden Firma und Geschäftsbezeichnung dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet, § 5 Abs. 2 MarkenG.

Die Firma ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenspersönlichkeit (Corporate Identity) von Konzernen und größeren mittelständischen Unternehmen. Bei einer Übernahme eines Unternehmens kann die Firma beibehalten werden, wenn der vorherige Eigentümer zustimmt – oder im Todesfall dessen Erben (§ 22 HGB).

Die Wahl der Firma wie auch der Rechtsform und der Firmenzusätze zählt zu den strategischen Grundsatzentscheidungen bei der Unternehmensgründung. Firma und Firmenzusätze stellen für Handelsbetriebe ein Mittel zur psychologischen Segmentierung dar.

Quellen[Bearbeiten]

  • Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz – HRefG) vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1474).