Gegenstand

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Gegenstand ist ein mehrdeutiger Ausdruck, der als Fachbegriff unter anderem in der Erkenntnistheorie, Rechtswissenschaft oder Bildenden Kunst mit unterschiedlichem Begriffsinhalt einschlägig ist. Gegenstände und Begriffe werden oft in Bezug aufeinander bestimmt: Ein Begriff ist eine Denkeinheit, „die aus einer Menge von Gegenständen unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gewonnen wird“. Gegenstände sind konkrete Dinge, mit denen wir zu tun haben und über die wir sprechen wollen. Im weiteren Sinne fassen wir unter Gegenstand auch abstrakte Sachverhalte, wie beispielsweise eine Investition oder auch Vorgänge, wie z. B. ein Messinstrument kalibrieren, zusammen.

Der Gegenstand ist als realer Gegenstand das, was Sinnesreize auslösen kann, als wahrgenommener Gegenstand das, was in der Wahrnehmung als Erscheinung auftritt erscheint oder als Gegenstand der Vorstellung das, was in Denkprozessen vorgestellt wird oder das Ziel von Absichten oder Handlungen ist. Das Erkennen eines Gegenstandes gilt als Ausgangsbedingung für einen weiteren Erkenntnisgewinn, für den Gebrauch des Gegenstandes oder für die Kommunikation über diesen Gegenstand.

Unter den Begriff des Gegenstands kann daher vieles fallen; manche meinen, damit kann man „alles meinen, wovon überhaupt die Rede ist.

Etymologie[Bearbeiten]

Das deutsche Wort „Gegenstand“ ist eine Substantivbildung aus „gegenstehen“ beziehungsweise „entgegenstehen“. Das Dictionarum latinogermanicum des Petrus Dasypodius (1536) enthielt den Begriff noch nicht. Das Substantiv entwickelte sich nach dem Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm aus dem Verb „gegenstehen“. Die Brüder Grimm führten das Wort auf den Schriftsteller Johann Fischart zurück, der im Jahre 1579 in seinem erfolgreichen Buch Binenkorb Des Heyl. Römischen Imenschwarms schrieb: „Von der zeit an sind allezeit vil tapfere männer in der wehr und rüstung gewesen, welche mit schreiben und predigen dem papst gegenstand gehalten haben“.

Seit dem 18. Jahrhundert wird es – statt zuvor „Gegenwurf“ oder „Widerschein“ fachsprachlich in philosophischen Kontexten als Entsprechung zu lat. obiectum (das Entgegengeworfene) gebraucht.

Erst seit dem 19. Jahrhundert ist das Adjektiv gegenständlich in Gebrauch, um Anschauliches und Konkretes, wie beispielsweise einen Gebrauchsgegenstand, vom Abstrakten abzugrenzen.