Gesetzgebungsverfahren (Deutschland)

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Gesetzgebungsverfahren in Deutschland sind auf Bundesebene und in den Ländern geregelt. Am Gesetzgebungsverfahren sind stets bestimmte Verfassungsorgane beteiligt.

Auf Bundesebene richtet sich das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen nach den Festlegungen im Grundgesetz (GG), der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) und der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR). Jedes Land regelt seine Landesgesetzgebung selbständig. In allen Ländern besteht, im Gegensatz zum Bund, die Möglichkeit der Volksgesetzgebung.

Voraussetzung für ein rechtmäßiges Verfahren ist zunächst, dass die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 70 ff. für den zu regelnden Sachverhalt beim Bund liegt. Die Initiative für ein Bundesgesetz kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder aus „der Mitte des Bundestages“ (Art. 76 Abs. 1 GG i.V.m § 76 GOBT) ausgehen. In letzterem Fall müssen eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages den Vorschlag unterstützen (§ 76 GOBT).

Dieses Initiativrecht wird durch das Einbringen eines Gesetzentwurfs ausgeübt. Der Verfahrensgang ist je nach Initiator unterschiedlich:

  • Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung geht zunächst zur Stellungnahme an den Bundesrat, dann zurück zur Bundesregierung, die eine Gegenäußerung verfassen kann. Daraufhin bringt die Bundesregierung den Entwurf in den Bundestag ein.
  • Ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages wird direkt im Parlament behandelt.
  • Ein Gesetzentwurf des Bundesrates ist dem Bundestag durch die Bundesregierung zuzuleiten. Sie soll hierbei ihre Auffassung darlegen (Art. 76 Abs. 3 Satz 2 GG).

In allen Fällen ist der Bundestag das erste Beschlussorgan für die Annahme eines Gesetzes.

Vor einem Gesetzgebungsverfahren (GGV) und auch währenddessen finden oft informelle politische Spitzengespräche statt, zum Beispiel Bund-Länder-Gespräche. Oppositionsparteien im Bundestag, die auch an Regierungskoalitionen in Bundesländern beteiligt sind, können versuchen, auf diesem Wege ein GGV zu beeinflussen.

Das Einleitungsverfahren (Gesetzesinitiative)[Bearbeiten]

Das Gesetzgebungsverfahren für formelle Bundesgesetze wird durch das Einbringen einer Gesetzesvorlage in den Deutschen Bundestag eingeleitet. Als Vorlage gilt ein Entwurf, der einen vollständigen Gesetzestext enthält, über den der Bundestag einen Beschluss fassen könnte. Gemäß § 76 Absatz 2 GOBT muss der Entwurf eine Begründung enthalten. Bei dieser Bestimmung handelt es sich jedoch lediglich um Innenrecht des Bundestags. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat daher grundsätzlich lediglich parlamentsinterne Konsequenzen und begründet keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Die Einbringung eines Gesetzesentwurfs erfolgt durch dessen Zuleitung an den Bundestagspräsidenten als Vertreter des Bundestags (§ 7 Absatz 1 Satz 1 GOBT). Dieser übermittelt den Entwurf gemäß § 77 GOBT als Bundestagsdrucksache allen Parlamentariern und den Bundesministerien.

Gemäß Art. 76 Absatz 1 GG dürfen Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Deutschen Bundestags und durch den Bundesrat eingebracht werden. Diese Aufzählung ist abschließend. Etwa 80 % aller Gesetzgebungsinitiativen gehen von der Bundesregierung aus, da diese über die meisten Ressourcen und Informationen verfügt. Der Einbringende hat gegen den Deutschen Bundestag einen Anspruch darauf, dass sich dieser in angemessener Zeit mit dem Entwurf auseinandersetzt und einen Beschluss über diesen fasst

Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, ob es mit Art. 76 Absatz 1 GG vereinbar ist, falls ein initiativberechtigtes Organ einen Entwurf einbringt, der durch einen Außenstehenden erarbeitet wurde, etwa eine Anwaltskanzlei. Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft ist dies grundsätzlich zulässig, da Art. 76 Absatz 1 GG auf denjenigen abstelle, der den Gesetzesentwurf einbringt. Auch mache sich das handelnde Staatsorgan den Entwurf im Regelfall geistig zu eigen, indem es dem Externen Vorgaben zur Ausgestaltung des Gesetzes macht und sich mit dessen Vorschlag auseinandersetzt.

Quellen[Bearbeiten]

  • Wolfgang Ismayr: Gesetzgebung im politischen System Deutschlands. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, S. 383–429.