Gewinn

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Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens. Ein negativer Gewinn heißt Verlust.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Begriff des Gewinns ist in der Betriebswirtschaftslehre nicht eindeutig definiert, sondern hängt vom jeweiligen Definitionszweck ab. Das ist problematisch, da unternehmerische Sachziele wie Gewinnmaximierung oder die Gewinnerzielungsabsicht eine genaue Definition benötigen. Bei der Nominalkapitalerhaltung liegt Gewinn immer dann vor, wenn das Eigenkapital vermehrt wurde; hierauf bauen das Handels- und Steuerrecht auf. Die Realkapitalerhaltung hingegen setzt voraus, dass das Eigenkapital um mehr als die Inflationsrate gestiegen sein muss. Die absolute Substanzerhaltung spricht nur dann von Gewinn, wenn der als Barwert der künftigen Cashflows ermittelte Unternehmenswert gestiegen ist.

Im Rechnungswesen ist die Gewinndefinition weitgehend unumstritten. Die Gewinnerzielungsabsicht der Kaufleute wird durch den erzielten Gewinn verwirklicht. Zur Ermittlung des Gewinns wird gesetzlich verlangt, dass der Kaufmann am Schluss des Geschäftsjahres (Bilanzstichtag) die Aufwendungen und Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung gegenüberzustellen hat (§ 242 Abs. 2 HGB). Der Gewinn gab der Gewinn- und Verlustrechnung ihren Namen. Rechnerisch ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung ein Gewinn, sofern die Aufwendungen niedriger sind als die Erträge:

Gewinn: Aufwendung <Erträge

Verlust: Aufwendung >Erträge

Begrifflich ist die Verwendung des Gewinns von dem Gewinn als solchem zu unterscheiden, was in dem entsprechenden Sprachverständnis ausgedrückt wird.